Was wird gewählt?

Im Folgenden findest du eine Übersicht der zur Wahl stehenden Gremien sowie die von ihnen ernannten Gremien. Im Organigram kannst du einfach auf die Gremien mit einem Pfeil klicken. Dann öffnet sich eine Kurzübersicht über das Gremium. Dort ist auch eine ausführliche Beschreibung verlinkt. Du kannst auch das Organigramm überspringen und direkt zu den ausführlichen Texten gehen.

Die Studierenden

  1. Gremien am Fachbereich

    1. FSR

      3-9 Studis. Die Anzahl der Mitglieder ist abhängig von der Größe des Fachbereichs.
      Der FSR ist der durch eine Wahl legitimierte Teil der aktiven Fachschaft.
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    2. FBR

      Besteht aus Studis, Professor:innen, Wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen (WiMis) und Administrativ Technische Mitarbeiter:innen (ATMs). Die Anzahl der Mitglieder ist abhängig von der Größe des Fachbereichs.
      Im Fachbereichsrat werden alle wichtigen Entscheidungen eines Fachbereichs besprochen und er entscheidet über die Position des Fachbereichs in zentralen Angelegenheiten. Außerdem bennent der FBR alle Auschüsse innerhalb des Fachbereichs.
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      1. Dekan:in

        Die Dekan:in wird vom FBR ernannt und leitet den Fachbereich, unter anderem in Finanz- und Personalangelegenheiten.

  2. Zentrale Gremien

    1. StuPa

      Besteht aus 31 Studis und bildet das höchste Gremium der Studierendenschaft.
      Entscheidet unter anderem über den Haushalt und größere Finanzanträge, also wofür die 13,15€ des Semesterbeitrags ausgegeben werden.
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      1. AStA

        Gewählt vom StuPa sind 3-7 Studis. Diese haben Verantwortung für Finanzen und Personal und sind grob gesagt die Exekutive des StuPas. Zusätzlich sind ~25 Studis von den gewählten Referent:innen berufen.
        Vertritt die Interessen der Studis gegenüber der Uni und dem Land.
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    2. UV

      Besteht aus 31 Prof:innen, 15 Studis, 10 WiMis und 5 ATMs.
      Kümmert sich um Grundsatzfragen der Universität. Tagt nur 1x im Semester. Wählt den Senat und das Präsidum
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      1. Senat

        Besteht aus der Präsidentin, 10 Prof:innen, 4 Studis, 3 WiMis und 3 ATMs.
        Berät das Präsidium in Struktur, Haushalt, Forschung, Lehre u.v.m. Zahlreiche Aufgaben sind in Unterausschüsse gegliedert. Für uns vor allem interessant, weil die allgemeinen Prüfungsbestimmungen und jede Prüfungsordnung hier beschlossen wird.
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      2. Präsidium

        Besteht aus einer Präsidentin, 4 Vize mit eigenem Ressort und einem Kanzler.
        Das Präsidum leitet die Universität.


Senat

Aufgaben

Grundsatzfragen von Struktur, Entwicklungs- und Bauplanung, Haushalt, Forschung, Lehre und Studium sowie des Lehr- und Studienbetriebs, wissenschaftlichem Nachwuchs, Informationsmanagement sowie Qualitätssicherung. Der Senat überwacht die Geschäftsführung des Präsidiums. Er beschließt die Allgemeinen Prüfungsbestimmungen, die Promotions- und Habilitationsordnung, die Zusammensetzung von Senatsausschüssen, die Liste der Senatsbeauftragten in Berufungsverfahren im Einvernehmen mit dem Präsidium und das Beratungsangebot für Studierende. Er muss unter anderem Satzungen, der Zulassung und der Durchführung von Studium, Prüfungen, Promotionen und Habilitationen betreffenden Regelungen zustimmen. Er nimmt Stellung zu den Zielvereinbarungen, dem Qualitätsmanagement, den Struktur- und Entwicklungsplänen der Budgetplanung, der Investitionsplanung und der Verteilung der Haushaltsmittel, den Vorschlägen der Fachbereiche für Berufungen und vielen weiteren Dingen. Er benennt zudem die vom Präsidium vorgeschlagenen Mitglieder des Hochschulrates.

Zusammensetzung

Der Senat der TU Darmstadt gehören der/die Präsident:in als Vorsitzende:r, zehn Professor:innen, vier Studierende, drei wissenschaftliche Mitarbeiter:innen sowie administrativ-technische Mitarbeiter:innen als stimmberechtigte Mitglieder an. Die Mitglieder des Präsidiums, die nicht bereits stimmberechtigt sind, sowie der/die Frauenbeauftragte der Hochschule, die Vertrauensperson der Schwerbehinderten, der AStA und die Vorsitzenden des Personalrats sowie zwei von der Fachschaftenkonferenz entsandte Studierende gehören dem Senat mit beratender Stimme an.

Universitätsversammlung

Aufgaben

Die Universitätsversammlung der TU Darmstadt behandelt Angelegenheiten, die für die Universität von grundsätzlicher Bedeutung sind. Sie verabschiedet die Grundordnung und bezieht Stellung zu Grundsatzfragen wie der Entwicklung der Universität, des Lehr- und Studienbetriebes und des wissenschaftlichen Nachwuchses. Außerdem werden in ihr die vier Senatsvertreter:innen der Studierenden gewählt.

Zusammensetzung

Die Universitätsversammlung hat 61 stimmberechtigte Mitglieder: 31 Professor:innen, 15 Studierende, 10 wissenschaftliche Mitarbeiter:innen sowie 5 administrativ-technische Mitarbeiter:innen.

Fachbereichsrat

Aufgaben

Er wählt alle zwei Jahre den/die Dekan:in und eine:n oder mehrere Prodekan:innen und eventuell eine:n Studiendekan:in. Zu seinen Aufgaben gehört es, die Mittelverteilung des Fachbereiches festzulegen, Berufungskommissionen einzusetzen und deren Ergebnisse zu bestätigen. Außerdem werden Zielvereinbarungen des Fachbereiches gegenüber dem Präsidium (Vorgaben, was der Fachbereich in den nächsten x Jahren erreichen möchte) beschlossen.

Zusammensetzung

Der Fachbereichsrat setzt sich aus allen Interessensgruppen eines Fachbereiches zusammen, aus Studierenden, Professor:innen, wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen und administrativ-technischen Mitarbeiter:innen. Allerdings mit der Besonderheit, dass die Sitze nicht nach Größe der jeweiligen Gruppe verteilt sind, sondern nach einem Schlüssel, durch den die Gruppe der Professor:innen generell 51 % der Sitze hält. Die Größe des FBR richtet sich daher nach der Anzahl der Professor:innen.

Studierendenparlament

Das Studierendenparlament ist das höchste Gremium der Studierendenschaft. Jedes Jahr im Sommer wählen alle an der TU Darmstadt eingeschriebenen Studierenden 31 Parlamentarier:innen für ein Jahr. Zur Wahl stehen verschiedene Listen, die dann Vertreter:innen in der auf der Liste angegebenen Reihenfolge entsenden. Die Hauptaufgabe des StuPas ist es, Referent:innen in den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) zu wählen und dessen Arbeit zu kontrollieren sowie den Haushaltsplan der Studierendenschaft zu verabschieden. In seinen monatlichen Sitzungen nimmt das StuPa die Berichte der AStA-Referent:innen entgegen, fasst Beschlüsse über die Arbeit des AStA, bewilligt größere Ausgaben und dergleichen mehr. Außerdem entsendet das StuPa Vertreter:innen in den Verwaltungsrat des Studierendenwerks und kann so auch Einfluss auf dessen Beratungsangebote, die Mensapreise, die Wohnheime etc. nehmen. Dies ist natürlich nur ein Ausschnitt der Tätigkeiten. Wer es genauer wissen möchte, kann sich auf den im Semester monatlich stattfindenden Sitzungen selbst ein Bild machen. Die Sitzungen sind öffentlich und Gäste sind herzlich Willkommen. Am Anfang jeder Sitzung bekommen Gäste die Möglichkeit, sich durch Fragen oder Anträge an der Arbeit des Studierendenparlaments zu beteiligen und Entscheidungen herbeizuführen. Die Sitzungstermine werden über die AStA Homepage und durch Aushänge bekannt gegeben.

Zusammensetzung seit SoSe 2022

  • Campusgrüne: 10 Sitze
  • FACHWERK: 8 Sitze
  • Jusos und Unabhängige: 4 Sitze
  • Liberale Hochschulgruppe: 3 Sitze
  • Die PARTEI Hochschulgruppe: 2 Sitze
  • RCDS - Die Studentenunion: 2 Sitze
  • Linke Liste - SDS: 2 Sitze

AStA

Aufgaben

Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) wird vom Studierendenparlament gewählt und ist der direkte Ansprechpartner und Vertreter aller Studierenden auf Universitätsebene. Der AStA besteht aus gewählten und eingestellten Referent:innen, die alle ehrenamtlich aktiv sind. Die Aufgaben des AStA sind vielfältig und leiten sich aus den Aufgaben der Studierendenschaft ab, die nach §3 der Satzung der Studierendenschaft definiert sind: Die Vertretung der Gesamtheit ihrer Mitglieder im Rahmen ihrer gesetzlichen Befugnis. Die Wahrnehmung der hochschulpolitischen Belange ihrer Mitglieder. Die Wahrnehmung der wirtschaftlichen und sozialen Belange der Student:innen. Die Zuständigkeit des Studierendenwerks (StuWe) oder anderer Träger:innen bleibt unberührt. Die Pflege überregionaler und internationaler Studierendenbeziehungen. Die Förderung der politischen Bildung und des Verantwortungsbewusstseins von Student:innen für ihre Rolle als Staatsbürger:innen. Hierzu gehört auch die Förderung eines wissenschaftlich fundierten, kritischen Verständnisses der Student:innen von ihrer jetzigen und künftigen Tätigkeit und der Rolle von Wissenschaft und Technik in der Gesellschaft. Die Unterstützung kultureller und musischer Interessen der Student:innen. Auch wenn sich dies alles sehr theoretisch anhört, sind die Möglichkeiten und Angebote doch sehr praxisorientiert. So bietet der AStA viele kostenlose Beratungsmöglichkeiten, fördert Projekte und Gruppen in der Universität, vergibt den Internationalen Studierendenausweis (ISIC), verhandelt mit dem RMV über das Semesterticket, betreibt eigene Gewerbe wie das 603qm, den Schlosskeller, den Schlossgarten oder den Papierladen und bietet einen Busverleih an. Und dies sind nur die direkten Angebote für euch als Studierende. Der AStA agiert vor allem zu hochschulpolitischen Themen in der Hochschule und der Landes-/Bundespolitik und engagiert sich für bessere Studienbedingungen für alle Studierenden. Darunter fallen natürlich nicht nur Probleme wie übervolle Lehrpläne oder volle Übungen, sondern auch Themen wie Wohnungsnot, überhöhte Mieten, schlechte Verkehrsanbindungen und so weiter. Die Arbeit der Studierendenschaft und somit die des AStA wird durch die Semesterbeiträge aller Studierenden an der Universität finanziert. Im Sommersemester 2023 beträgt dieser Beitrag 13,15€.

Zusammensetzung seit SoSe 2023

6 gewählte Referent:innen, 18 berufene Referent:innen

Fachschaftsrat

Als Studierende:r gehörst du zu der Fachschaft deines Fachbereichs, denn alle Studierenden eine Fachbereichs bilden die Fachschaft. Umgangssprachlich werden unter der Fachschaft allerdings die aktiven Studierenden verstanden, die sich für bessere Studienbedingungen engagieren und verschiedene Angebote für ihre Mitstudent:innen schaffen. Zudem wird jährlich der Fachschaftsrat gewählt, der die offiziell legitimierten Fachschaftsvertreter:innen bestimmt. Den Fachschaften wird von der Universität oder dem Fachbereich ein eigener Raum zur Verfügung gestellt. In diesen finden meist die Sitzungen statt.

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